Es klingt lapidar, ist es aber oft nicht: Baubeginn, maximale Bauzeit und der Zeitpunkt der Endabnahme sollten im Bauvertrag explizit geregelt sein. Spätestens am Umzugstag würden Sie sonst feststellen, wie wichtig solche Terminvereinbarungen sein können. Allerdings sollten Sie auch bedenken, dass äußere Witterungseinflüsse den angestrebten Zeitplan oftmals negativ beeinflussen können. Regelmäßige Gespräche mit den ausführenden Handwerksfirmen sind hier äußerst hilfreich und erleichtern beiden Seiten die Zusammenarbeit.

