Häufig müssen die Baufahrzeuge den Fußweg überqueren, um die Baustelle zu erreichen. Damit vorhandene Gehwegplatten, Pflasterungen oder tiefer liegende Leitungen nicht beschädigt werden, muss vorübergehend ein Schutzbelag aufgebracht werden. Im Zuge der Hausplanung empfiehlt es sich, am besten mit dem zuständigen Tiefbauamt sprechen. Da die Kosten für solche Schutzvorkehrungen in aller Regel jedoch nicht im Hauspreis enthalten sind, schlagen sie in den Baunebenkosten zu Buche.