Sie sind handwerklich begabt und es versteht sich von selbst, dass Sie selbst Hand anlegen? Aber haben Sie vor Baubeginn auch mit Ihren ausführenden Handwerksfirmen auch genau geklärt, zu welchem Zeitpunkt Ihre Eigenleistungen anfangen und enden? Wenn Sie mit den von Ihnen erbrachten Eigenleistungen Verzögerungen verursachen, können hinterher die am Bau beteiligten Handwerksfirmen dafür nicht haftbar gemacht werden.